Versand

Liefer- und Versandkosten

  1. Lieferung bedeutet den Transport der Ware zum Besteller durch den Verkäufer oder eines Beauftragten in Transportmitteln seiner Wahl, jedoch nur auf dem Festland der BRD bis zur Bordsteinkante. Die Lieferung erfolgt (wenn nicht anders angegeben) gegen Aufpreis an die Bordsteinkante Endverbraucher innerhalb Deutschlands, Festland. Inselanlieferungen müssen gesondert angefragt werden. Die Wegstrecke muss für LKW bis 40 t Gesamtgewicht (L: 18,50 m, B: 2,70 m, H: 4,00 m) zulässigerweise befahrbar, die Straßenanbindung der Lieferadresse für eine straßenseitige Abladung breit genug sein.
  2. Es gelten die Mindestbestellwerte aus den gültigen Preislisten. Werden diese nicht erreicht, wird eine Bearbeitungs- und Frachtpauschale gemäß Preisliste berechnet.

Lieferbedingungen

  1. Die Lieferbedingungen sind nur für Lieferungen innerhalb der BRD verbindlich.
  2. Warenlieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Warenlieferungen auf Rechnung erfolgen nur auf Anfrage und entsprechende Vereinbarung; dann wird der Rechnungsbetrag – soweit nichts anderes vereinbart – in 8 Tagen ab Rechnungsstellung fällig, wobei die Rechnung gleich Lieferschein und Lieferdatum gleich Rechnungsdatum ist.
  3. Die Lieferung erfolgt je nach Lieferziel innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit, i.d.R. 30 Tage nach Zahlungseingang. Ein verbindlicher Liefertermin wird zwischen Verkäufer und Besteller separat vereinbart und bedarf der Textform. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand abgegeben worden ist oder bei Abholung durch den Besteller die Lieferung versandbereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt wird. Teillieferungen kann der Besteller nicht zurückweisen. Der Besteller bzw. sein Endkunde hat zu den allgemein üblichen Versand-/Annahmezeiten (08:00 – 18:00) versand-/annahmebereit zu sein und die sofortige Entgegennahme der Lieferung ohne Verzögerung sicherzustellen. Die Laufzeitangabe setzt normale Verkehrs- und Witterungsverhältnisse voraus. Höhere Gewalt jeder Art (Streik, Aussperrung, behördliche Hindernisse wie Sicherheitsmaßnahmen jeglicher Art, Smog-Alarm, Beachtung gesetzlicher/behördlicher Vorschriften etc.) entbinden den Verkäufer von der Laufzeitangabe sowie sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang zu den getroffenen individuellen Vereinbarungen stehen.
  4. Bei Stornierung der Lieferung oder Verschiebung innerhalb von 7 Tagen vor dem avisierten Liefertermin durch den Besteller wird eine Ausfallfracht von 250,00 € berechnet.
  5. Der vom Besteller abgezeichnete Lieferschein gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung zu den dort genannten Preisen, es sei denn, dass der Besteller binnen einer Woche ab Lieferung eine andere Erklärung abgibt.
  6. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers (§ 447 Abs. 1 BGB). Bei sichtbaren Transportschäden muss der Besteller bei Entgegennahme der Ware eine Tatbestandsaufnahme gemeinsam mit dem Transporteur durchführen, verdeckten Transportschäden sind dem Verkäufer bis spätestens 6 Tage nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen; sonst ist er mit diesbezüglichen Ansprüchen ausgeschlossen.